Kontrollfahrt

Du bist neu in der Schweiz, hast aber in deinem Heimatland bereits deinen Auto Führerschein gemacht? Sobald du in der Schweiz angemeldet bist, hast du 1 Jahr Zeit, deinen ausländischen Führerschein in einen schweizerischen Führerschein umschreiben zu lassen. Für Bürger außerhalb von EU- und EFTA-Staaten ist dazu eine Kontrollfahrt notwendig.

Dem Inhaber eines gültigen nationalen ausländischen Ausweises wird der schweizerische Führerausweis der entsprechenden Kategorie erteilt, wenn er auf einer Testfahrt nachweist, dass er die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge der Kategorien, für die der Ausweis gelten soll, sicher zu führen versteht. Führer von Motorwagen haben die Kontrollfahrt auf einem Fahrzeug jener Kategorie abzulegen, welche zum Führen aller im Ausweis eingetragenen Kategorien berechtigt.

ACHTUNG:
Eine obligatorische Kontrollfahrt für den Erwerb des schweizerischen Führerscheins kann nur einmal absolviert und kann nicht wiederholt werden. Besteht der Betroffene die Kontrollfahrt nicht, so wird der Führerausweis entzogen bzw. der ausländische Führerausweis aberkannt. Er kann sich um einen Lehrfahrausweis bewerben. Bleibt der Betroffene der Kontrollfahrt unentschuldigt fern, so gilt sie als nicht bestanden.

Da diese Prüfung nur einmal absolviert werden kann und im Falle eines Nichtbestehen die gesamte Ausbildung absolviert werden muss, raten wir dir, deine Fahrfähigkeiten von einem Fahrlehrer überprüfen zu lassen. Melde dich bei mir zu einer Fahrstunde als Vorbereitung  an, am besten bevor du das Gesuch zur Kontrollfahrt eingereicht hast. Sobald du das Gesuch zur Umschreibung deines ausländischen Führerscheins eingereicht hast, hast du maximal 3 Monate Zeit, die Kontrollfahrt zu absolvieren. Die Kosten für die die Kontrollfahrt Fahrstunde findest du hier.

Ich unterstütze dich bei der regiodrive Auto Fahrschule in der optimalen Vorbereitung der Kontrollfahrt und begleite dich zum Termin. 

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